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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Fahrzeugen durch die M&Z Sportwagenvermietung (nachfolgend „Vermieter“ genannt) an den Mieter.

2. Mietvoraussetzungen

Der Mieter und alle berechtigten Fahrer müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 21 Jahre (für bestimmte Fahrzeugklassen ab 25 Jahren).
  • Gültiger Führerschein: Seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis.
  • Identifikation: Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung.

3. Reservierung, Stornierung und Zahlungsbedingungen

Zahlung & Kaution

Der Mietpreis ist spätestens bei Fahrzeugübernahme vollständig zu entrichten. Zusätzlich ist eine Kaution (Höhe fahrzeugabhängig) zu hinterlegen. Die Kaution kann in bar oder per Kreditkarte hinterlegt werden und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs erstattet.

Stornierungsbedingungen

Eine Stornierung ist bis zu [Anzahl] Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung werden [Prozentzahl]% des Mietpreises als Stornogebühr berechnet.

4. Fahrzeugübergabe und -rückgabe

Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt und vollgetankt übergeben. Sichtbare Schäden werden im Übergabeprotokoll festgehalten. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug am vereinbarten Rückgabeort, zur vereinbarten Zeit und vollgetankt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Gebühren zu berechnen.

5. Nutzung des Fahrzeugs & Pflichten des Mieters

Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Eine Untervermietung ist untersagt. Das Fahrzeug darf nicht für Motorsportveranstaltungen, illegale Straßenrennen, Testfahrten oder gewerbliche Personenbeförderung genutzt werden. Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

6. Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

Bei Unfällen, Diebstahl, Brand oder Wildschaden ist sofort die Polizei zu verständigen. Der Mieter muss dem Vermieter umgehend Bericht erstatten. Es darf kein gegnerischer Anspruch anerkannt werden.

7. Haftung und Versicherung

Das Fahrzeug ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtversichert. Darüber hinaus besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung von [Betrag eintragen, z.B. 2.500 €] bis [Betrag eintragen, z.B. 5.000 €] je nach Fahrzeugmodell. Der Mieter haftet vollumfänglich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung sowie bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Rüsselsheim am Main, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

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